ALLGEMEIN HINWEISE

Unternehmen, die Mitglied der SOKA-BAU sind, erhalten eine Rückerstattung der Ausbildungsvergütung je Lehrling. Zudem werden sämtliche Kosten der Ausbildung in den überbetrieblichen Ausbildungszentren (praktische Ausbildung, Internatsunterbringung, Fahrtkosten) von der SOKA-BAU übernommen.

Es erfolgt eine Erstattung an den ausbildenden Betrieb für die an den gewerblich Auszubildenden gezahlte Ausbildungsvergütung, maximal in Höhe der tariflichen Ausbildungsvergütung

  • 10 Monate Ausbildungsvergütung des ersten betrieblichen Ausbildungsjahres
  • 6 Monate Ausbildungsvergütung des zweiten betrieblichen Ausbildungsjahres
  • 1 Monat Ausbildungsvergütung des dritten betrieblichen Ausbildungsjahres

zuzüglich eines Aufwands für Sozialaufwendungen von 20%.

Für Unternehmen (KMU), die nicht Mitglied der SOKA-BAU sind, besteht die Möglichkeit der Verbundausbildung. Diese wird von den Förderbanken der einzelnen Bundesländer finanziell unterstützt. Weiterführende Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnern unserer Standorte sowie der jeweiligen IHK bzw. HWK.

Damit Sie Ihren Lehrling für die überbetriebliche Ausbildung und Internatsunterbringung an einem unserer Standorte anmelden können, benötigen wir folgende Dokumente:

ÜAZ HOLLEBEN

Für die Ausbildung in den überbetrieblichen Ausbildungszentren werden folgende Ausbildungsmittel bzw. Werkzeuge benötigt:


ÜAZ Magdeburg

 

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